Alles rund um Ihren 1. Termin in unserer Praxis:

Rezept-/Verordnungsgültigkeit:

Die erste Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung stattfinden, andernfalls verliert Ihre Verordnung an Gültigkeit. 

Es kann immer mal was dazwischen kommen. Sollte der Behandlungsbeginn nicht rechtzeitig möglich sein, kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter. 

 

Gesetzliche Zuzahlungspflicht: 

Bei jeder physiotherapeutischen Verordnung entsteht eine gesetzliche Zuzahlung, sofern Sie gesetzlich versichert sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Höhe der Zuzahlung richtet sich nach dem verordneten Heilmittel. 

Ihren Eigenanteil können Sie bei uns vor Ort in Bar oder mit EC-Karte bezahlen.

 

Terminabsagen:

Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte rechtzeitig 24 Stunden vor Ihrem Termin ab. 

Sofern es uns möglich ist den Termin erneut zu vergeben, entstehen für Sie keine Behandlungskosten. Falls die Terminabsage so kurzfristig ist, sodass ein Ausfall entsteht, so sind wir gezwungen die Behandlungskosten in Rechnung zu stellen. Bitte helfen Sie mit, dies zu verhindern. 

 

Bitte bringen Sie zu Ihren Behandlungen folgendes mit:

- Großes Handtuch 

- Krankenversichertenkarte 

- Verordnung 

 

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